Wenn man ein Haus baut, beauftragt man als Bauherr die sachverständige Personen: Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker. Dann haften man - wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - wegen Verletzung der Überwachungspflicht oder - aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Zum Beispiel: - Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Wenn der Keller des stehenden Neubaus noch nicht abgedeckt ist, ein Kind hineinfällt und sich verletzt, dann muss der Bauherr dafür haften.
- Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus keine Fachfirma, sondern eine "Allerweltsfirma" beauftragt, die bei der Ausführung der Maßnahme einen Schaden verursacht, so wird der Bauherr unter dem Gesichtspunkt eines Auswahlverschuldens zur Haftung verurteilt.
Außerdem gewährt die Bauherren-Haftpflichtversicherung Rechtsschutz, d.h. unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt und die Prozesskosten trägt die Versicherung. |