Diese Art der Haftpichversicherung ist besonders für die Vermieter der Einfamilienhäuser und Besitzer ungebauter Grundstücke wichtig.
Denn wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, ist dieser Schaden von Ihnen zu erstatten. Das klassische Beispiel ist der Sturz bei Glatteis auf dem Gehweg oder auf Ihrer Außentreppe; auch, wenn sich Kinder Zugang zu Ihrem Grundstück verschaffen und von Ihrem Baum fallen werden die Anwälte von Ihnen Schadenersatz verlangen, weil Sie Ihre "Verkehrssicherungspflicht" vernachlässigt haben.
Wenn Sie ein selbstgenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Hausbesitzereigenschaft erfreulicherweise schon mit der normalen mit der normalen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die sollten Sie unbedingt haben!
Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere Familie, z.B. in der Einliegerwohnung, so greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
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