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PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - PHV

Laut Gesetzes ist jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter bestimmten Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab.

Um dies zu vermeiden, kann man sich absichern. Es stellt sich automatisch die Frage: Wie geht es denn?

Durch Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer- Versicherungsgesellschaft- übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Schon ab 37,00 € jährlich sind Sie dabei. Hier können Sie gleich ein Angebot holen, bzw. gleich eine preiswerte Haftpflichtversicherung abschlissen: Tarif onlineberechnen

Außer Versicherungsnehmer besteht der Versicherungsschutz auch für dessen Ehegatte und deren unverheiratete, minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden.

Bei unverheirateten Versicherungsnehmern können auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner mietversichert werden.


Telefon für Rückfragen:
Wir stehen Ihnen gerne unter 030 / 46459509 zur Verfügung oder fordern Sie einen Rückruf an.

 
  Letzte Aktualisierung: 26.05.2005 19:44 Home | Erweiterte Suche | Sitemap | Impressum | Datenschutz