Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
Als Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie, wenn sie einen Schaden verursachen, als Schadenersatzpflichtiger nicht selbst bezahlen müssen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn sie als Schädiger mittellos sind.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet die Deckungssumme in Höhe von 50 Mio. EUR je geschädigte Person, da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in dieser Höhe gehaftet werden muss.
Fahrzeugkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeuges entstehen. Man unterscheidet zwei Arten der Fahrzeugversicherung:
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Hierbei ist das Fahrzeug versichert gegen:
- Feuer oder Explosion
- Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub
- Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit wildem Tier
- Bruchschäden der Verglasung
- Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Die Vollkasko-Versicherungsschutz umfasst Schäden durch
- selbstverschuldete Unfälle oder
- wenn kein Verursacher zu ermitteln ist (z.B. bei einer Fahrerflucht)
- mutwillige Handlungen fremder Personen.
Ersetzt werden in Rahmen solcher Versicherung:
- Reparaturkosten: Erforderliche Wiederherstellungskosten sowie Transportkosten zur Fachwerkstatt.
- Bei einem Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Tag des Schadens
Einige Versicherer erstatten bei Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate den Neuwert. Dies gilt nur dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises übersteigen. Nicht ersetzt werden in der Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. In der Fahrzeugversicherung ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schadenfall möglich. Dies bringt geringere Prämien für die Versicherungsleistung. Möglich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko sowie ein Selbstbehalt von 150, 300, 500 oder 1.000 Euro in der Vollkasko.
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