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Die Sondereinstufung regelt sich nach folgender Tabelle: Erstfahrzeug in Klasse | Zweitfahrzeug in Klasse | SF 2/85% bis SF 5/55% | SF 2/85% | SF 6/55% bis SF 10/45% | SF 3/70% | SF 11/45% bis SF 17/35% | SF 4/60% | SF 18/30% bis SF 25/30% | SF 5/55% | ab SF 26/30% | SF 6/55% |
Voraussetzungen:
- Personenkraftwagen ohne Vermietung
- Auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten/Lebensgefährten ist ein Personenkraftwagen (Erstfahrzeug) zugelassen und bei der Basler Securitas Versichert.
- Versicherungsnehmer von Erst- und Zweitfahrzeug ist eine natürliche Person und das Fahrzeug ist auf ihn oder seinen Ehegatten/Lebensgefährten mit gemeinsamen Wohnsitz zugelassen
- VN von Erst und Zweitwagen sind mindestens 24 Jahre alt
- Die jährliche Kilometerleistung des Zweitfahrzeuges beträgt maximal 15.000 km.
- Erstvertrag muss sich in einer SF-Klasse befinden und dort nicht selbst eine Sondereinstufung erhalten haben.
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Telefon für Rückfragen: Wir stehen Ihnen gerne unter 030 / 46459509 zur Verfügung oder fordern Sie einen Rückruf an. |
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