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PKW-ZWEITWAGEN ab 55%

Die Sondereinstufung regelt sich nach folgender Tabelle:

Erstfahrzeug in Klasse

Zweitfahrzeug in Klasse

SF 2/85% bis SF 5/55%

SF 2/85%

SF 6/55% bis SF 10/45%

SF 3/70%

SF 11/45% bis SF 17/35%

SF 4/60%

SF 18/30% bis SF 25/30%

SF 5/55%

ab SF 26/30%

SF 6/55%

Voraussetzungen:

  • Personenkraftwagen ohne Vermietung
  • Auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten/Lebensgefährten ist ein Personenkraftwagen (Erstfahrzeug) zugelassen und bei der Basler Securitas Versichert.
  • Versicherungsnehmer von Erst- und Zweitfahrzeug ist eine natürliche Person und das Fahrzeug ist auf ihn oder seinen Ehegatten/Lebensgefährten mit gemeinsamen Wohnsitz zugelassen
  • VN von Erst und Zweitwagen sind mindestens 24 Jahre alt
  • Die jährliche Kilometerleistung des Zweitfahrzeuges beträgt maximal 15.000 km.
  • Erstvertrag muss sich in einer SF-Klasse befinden und dort nicht selbst eine Sondereinstufung erhalten haben.
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Telefon für Rückfragen:
Wir stehen Ihnen gerne unter 030 / 46459509 zur Verfügung oder fordern Sie einen Rückruf an.

 
  Letzte Aktualisierung: 23.11.2004 11:40 Home | Erweiterte Suche | Sitemap | Impressum | Datenschutz