Während einer Auslandsreise zu erkranken kann ein finanzielles Risiko sein.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland erstatten maximal den Betrag, den die Behandlung laut Gebührenordnung hier gekostet hätte. Nicht immer wird der Auslandsreisekrankenschein vom behandelnden Arzt akzeptiert. Ist die Rechnung des Arztes nun höher ausgefallen, müssen die Patienten den Differenzbetrag aus ihrer eigenen Tasche bezahlen.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung hingegen ersetzt alle Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung. Dazu gehört auch der medizinisch notwendige Krankenrücktransport sowie die Überführung von im Ausland an Krankheit oder Unfallfolgen gestorbenen Personen.
Privatversicherte haben grundsätzlich Versicherungsschutz in ganz Europa einschließlich der osteuropäischen Staaten, für die Dauer von einem Monat sogar weltweit.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten Kurzzeit- und Jahrespolicen an. Eine Kurzzeitpolice (nur für die eine Urlaubsfahrt) kostet oft schon unter einem Euro pro Tag und Person. Eine Jahrespolice kann ab etwa 4 Euro abgeschlossen werden!
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