Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen frei wählbaren Rechtsanwaltes - Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss
- Gerichtskosten
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
Es kann sogar die Strafkaution (bis zu 100.000 Euro) vom Versicherer übernommen werden, damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug muss. Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln). Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen.
Die einzelnen Rechtsschutzpakete sind unterschiedlich - je nach Zielgruppe - aus den folgenden Leistungsbausteinen zusammengesetzt: - Schadenersatz-Rechtsschutz
tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche können gegen einen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. - Verkehrs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung tritt für alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren und dem Führerschein rund ums Auto zu tun haben. Der Rechtsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern für alle Insassen. - Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz
Sie tritt ein, wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden sollen (Kaufvertrag, Reparaturauftrag, Kreditaufnahme). - Arbeits-Rechtschutz
hilft, Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären. - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie schützt den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder als Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Sie kommt für Kosten auf, die aus Streitigkeiten mit dem Vertragspartner oder Nachbarn entstehen. - Sozialgerichts-Rechtsschutz
wenn Sie einen Prozess vor dem Sozialgericht führen müssen, z. B. bei nicht angemessener Leistung der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung. - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
hilft, sich in Disziplinar- und Standesfragen zu verteidigen, insbesondere als Beamter, Soldat, Wehrpflichtiger, aber auch Arzt, Steuerberater etc. - Strafrechtsschutz
hilft, sich in einem Strafverfahren wegen Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren zu verteidigen. - Beratungs-Rechtsschutz
Den brauchen Sie, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Fragen des Familien- und Erbrechts beraten lassen, wenn sich die Rechtslage verändert hat.
Alle Versicherer bieten das s.g. Rechtschutzpaket an, die speziell auf den Versicherungsbedarf der Zielgruppen zugeschnitten sind. Die decken die wichtigsten Risiken ab. - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Diese Kombination bietet Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie in vielen wichtigen Lebensbereichen, im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer und im Verkehrsbereich - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler
Dieses Rechtsschutzangebot wendet sich an Selbständige und Freiberufler. Es enthält Rechtsschutz für die Familie, die Fahrzeuge, den Betrieb und eine selbständige Wohn- und Gewerbeeinheit. - Berufs-Rechtsschutz für Selbständige und Firmen
Dieses Rechtsschutzangebot richtet sich an Gewerbetreibende, freiberuflichtätige und sonstige Selbständige, die sich im betrieblichen Bereich als Arbeitgeber absichern wollen. Die Versicherung deckt z.B. die Verfahrenskosten bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor Arbeitsgerichten oder Verteidigungskosten, wenn Firmenleitung oder Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen haben.
Beim Arbeits-, Sozialgerichts-, Steuer-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzfall frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eintritt.In der Rechtsschutzversicherung sind die unverheirateten Kinder bis zum 25. Geburtstag kostenfrei mitversichert. Maßgeblich für die Mitversicherung ist, dass sie keine auf Dauer angelegte Tätigkeit ausüben und hierfür kein leistungsbezogenes Entgelt bekommen.
Beginnt jemand nach der Schule zu studieren und Bafög zu beziehen, oder leistet er nach der Schule seinen Grundwehr- oder Ersatzdienst ab, ist er in der Regel beitragsfrei mitversichert. Mitversichert ist er auch, wenn er nach der Schule eine Lehre absolviert, weil diese Ausbildung. Derjenigen sind nicht mitversichert, die während des Studiums durch eine regelmäßige Tätigkeit Geld für den eigenen Lebensunterhalt verdienen.
Deutsche Rechtsschutzversicherung - Rating-Sieger auch 2003!
Im neuem Rechtsschutz-Rating der Zeitschrift "RATING Sieger" 3/2003 wurde die DEURAG, wie bereits 2002, wiederum mit Platz 1 ausgezeichnet. Diese Bewertung bezieht sich bei der DEURAG nicht nur auf einzelne Tarifangebote, sondern auf das aktuelle Tarifwerk.
Die DEURAG übernimmt im Rahmen der Regelungen des Rechtsschutzvertrages die Kosten:
- Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl, gegebenenfalls auch für eine Korrespondenzanwalt
- Kosten für Verwaltungsverfahren
- Kosten des technischen Privatgutachtens im Verkehrsrecht
- Gegnerische Kosten, soweit Sie zur Übernahme verpflichtet sind
- Kosten der Zwangsvollstreckung
- Reisekosten ins Ausland, wenn Sie dort in eigener Sache zu einem Prozess geladen sind
- Strafkautionsdarlehen zinsfrei
Die DEURAG bietet die unbegrenzte Deckungssumme in Europa.
Für die Weltweite Interessenwahrnehmung besteht eine Deckungssumme von 100.000 €
Beispiel: Privat-, Berufs- und Verkehrs- RS für Nichtselbständige, § 26 ARB
- Für Single mit Kinder - ab 109,90 € jährlich
- Für Familie - ab 132,10 € jährlich
- Für Öffentlicher Dienst- ab 109,90 jährlich
Beispiel: Verkehrs- RS für Nichtselbständige § 21 Abs. 1 ARB
- Für Öffentlicher Dienst- ab 39,20 € jährlich
- Normal Tarif- ab 49,00 € jährlich
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