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BERUFSUNFAEHIGKEIT

Mit der Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen geändert. Die bisherige Berufsrente wird durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ersetzt. Die neue Regelung betrifft laut Gesetz alle unter 40-jährigen (geboren nach dem 01.01.1961).

Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung besonders für

  • Selbständige und Freiberufler
  • Berufsanfänger
  • Berufstätige unter 40

wichtig. Die neue Erwerbsminderungsrente ist zweistufig. Auf diese Rente haben eingeschränkt erwerbstätigen- oder nicht mehr erwerbstätige Personen Anspruch. Aufgrund der Zweistufigkeit kann der Betroffene den halben oder den vollen Betrag erhalten.

  • Die volle EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden.
  • Die halbe EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden. Bekommt er aufgrund Arbeitslosigkeit kein Erwerbseinkommen, so steht ihm die volle Rente zu.
  • Keine EM-Rente erhält der Versicherte bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden und mehr.

Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nur befristet gewährt, höchstens drei Jahre lang. Aufgrund des ärztlichen Befundes wird die Rente dauerhaft gezahlt.

Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten zukünftig ausschließlich Arbeitnehmer, die zu Beginn der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings umfasst der Betrag nur die Hälfte der vollen EM-Rente.

Wer jünger ist, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus können unter 40-jährige auf alle Berufe verwiesen werden. Ausbildung und Beruf werden nicht mehr berücksichtigt.

Deswegen ist die private Absicherung sehr wichtig. Personen, die noch keinen Beruf haben oder nicht berufstätig sind, wie z.B. Kinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, können bei einigen Versicherungsgesellschaften "Berufsunfähigkeitsversicherungen" abschließen.

Es gibt Berufsunfähigkeitsschutz in zwei Formen:

  • als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • BUZ (Berufsunfähigkeitzusatzversicherung) zu Risiko- oder Kapital-Lebensversicherungen).

Was ist versichert?

Bei BUZ ist der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall (meist ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit) von der Beitragszahlung für die Hauptversicherung freigestellt. D.h. die Beiträge Lebensversicherung sind vom Versicherungsnehmer nicht mehr zu zahlen.

Er behält jedoch den Versicherungsschutz und die Versicherungsleistung der Hauptversicherung. Ist im Falle der Berufsunfähigkeit eine zusätzliche Rente vereinbart, so empfängt der Versicherte die Rente.

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Eintritt des Versicherungsfalls (meist ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit) eine Rente aus. Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer sollte bis zum 60. bzw. 65. Lebensjahr vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt würde dann die Rentenzahlung enden.

Die Rentenzahlung kann unterschiedlich vereinbart werden:

  • volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Rente nach Invaliditätsgrad 25 bis 75 Prozent, ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit volle Rente
  • 33,3 Prozent Rente ab Invaliditätsgrad 33,3 Prozent, 100 Prozent Rente ab 66,6 Prozent Berufsunfähigkeit

33,3 Prozent Rente ab einem Invaliditätsgrad von 33,3 Prozent, 66,6 Prozent Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und 100 Prozent Rente ab einem Invaliditätsgrad von 66,6 Prozent.

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  Letzte Aktualisierung: 25.10.2005 15:27 Home | Erweiterte Suche | Sitemap | Impressum | Datenschutz