Viele Eltern sind der Meinung, dass ihre Kinder in der Freizeit gesetzlich versichert sind. Das ist ein Irrtum. Tatsächlich sind Kinder nur im Kindergarten und in der Schule beziehungsweise auf dem Weg dorthin oder nach Hause gesetzlich versichert. Kein Unfallschutz besteht in der Freizeit, im Straßenverkehr, zu Hause, auf dem Spielplatz, im Urlaub oder beim Freizeitsport. Dabei geschehen ja die meisten Kinderunfälle in der Freizeit.
Unfälle stellen den größten Risikofaktor für die Gesundheit eines Kindes dar. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Kindersicherheit verletzt sich alle 18 Sekunden ein Kind so schwer, dass es ärztliche Behandlung benötigt, bis zu zwei Millionen Kinder kommen jährlich durch Unfälle zu Schaden. Davon ereignen sich mehr als die Hälfte aller Kinderunfälle zu Hause und auf Deutschlands Straßen. Die Kinderunfallversicherung hilft, sich für einen Unfall abzusichern, damit einem Kind eine möglichst gute Versorgung gewährleistet werden kann. Versicherungsschutz besteht dabei in der ganzen Welt für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schon ab 3,50 Euro monatlich können Sie Ihr Kind für den Unfallfall absichern. Das sind 11 Cent täglich für die Sicherheit eines Kindes. Wie gewohnt kann der Kunde die Versicherung mit wenigen Klicks online abschließen. Er kann zwischen den Grundversicherungssummen 20.000 und 40.000 Euro wählen. Im Falle einer Vollinvalidität erhält er die fünffache Versicherungssumme: 100.000 beziehungsweise 200.000 Euro. Darüber hinaus beinhaltet die Kinderunfallversicherung eine Todesfallleistung von 5.000 Euro, eine Leistung für kosmetische Operationen von 5.000 Euro, die Übernahme von Bergungskosten von 5.000 Euro sowie ein Krankenhaustage- und Genesungsgeld von 10 Euro pro Tag.
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